Energierecht: EEG 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht


Das EEG 2014 ist im heutigen Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das bedeutet nun auch, dass dem Inkrafttreten zum 01.08.2014 nichts mehr im Weg steht.

Zuvor hatte die EU-Kommission am 23.07.2014 (also gestern) die beihilferechtliche Genehmigung beschlossen. Eine Entscheidung im Hauptprüfverfahren zum EEG 2012 und die Genehmigung der Besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen im EEG 2014 erfolgt nach der Sommerpause.

Wesentliche Änderungen im EEG sind…

…die Einführung von Ausbaupfaden und atmenden Deckeln für jede Erzeugungsart die eine EEG-Förderung erhält.

…die verpflichtende Direktvermarktung für Anlagen größer 500 kW Leistung mit Inbetriebnahme ab dem 01.08.2014 bis 31.12.2015 und sodann für Anlagen ab 100 kW Leistung mit Inbetriebnahme ab 01.01.2016.

…die drastische Kürzung von EEG-Förderung von Biogasanlagen, die nach dem neuen Inbetriebnahmebegriff ab dem 01.08.2014 in den Betrieb gehen (Inbetriebnahme nach EEG 2014 ist die erstmalige technische Inbetriebnahme unter ausschließlicher Nutzung erneuerbarer Energien)!

…die Einschränkung (für EE und hocheffiziente KWK-Anlagen) bzw. den Wegfall (für alle sonstigenAnlagen) des Eigenstromprivilegs, soweit diese Anlagen nach dem 01.08.2014 als Eigenstromanlagen in Betrieb genommen werden.

…die Änderung der besonderen Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbe.

…der Einstieg ins Ausschreibungsverfahren (zunächst Freiflächen PV-Anlagen, sobald die entsprechende Verordnung erlassen wurde)

…die Einführung eines verpflichtenden Anlagenregisters für jede Erzeugungsanlage im EEG (bisher nur PV).

…und eine völlig neue Nummerierung der Paragrafen!

Sollten Sie Fragen zum neuen EEG haben, stehen wir Ihnen gerne hierfür zur Verfügung!

Michael Hill
Partner

4 Gedanken zu „Energierecht: EEG 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

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