Energierecht: Kommission genehmigt Energiesteuerentlastung für KWK-Anlagen


Die Kommission hat gestern die Steuerentlastung im Rahmen der Energiesteuer für Betreiber von hocheffizienten KWK-Anlagen beihilferechtlich genehmigt.

Damit können KWK-Anlagenbetreiber von hocheffizienten KWK-Anlagen bis zu einer Leistung von 2 MW elektrisch rückwirkend ab 01.04.2012 die bereits gezahlte Energiesteuer vom Hauptzollamt zurück verlangen, wenn diese folgende Kriterien erfüllen:

• Nutzungsgrad der Anlage für den Entlastungszeitraum mindestens 70 %

• Zeitliche Befristung der Rückerstattung auf Zeitraum der Abschreibung der Anlage nach § 7 EinkommenStG

• Hocheffiziente, in den Hauptbestandteilen neue oder modernisierte Anlage

• Begrenzt auf den Zeitraum der Beihilfegenehmigung

Der Bundestag hat der Regelung bereits am 8.11.2012 zugestimmt, das Bundesfinanzministerium bereitet gerade die Verkündung des neuen § 53a EnergieStG im Bundesgesetzblatt vor.

Michael Hill
Rechtsanwalt & Mediator (DAA)

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