Energierecht: Umweltministerium schlägt EEG-Strompreis-Sicherung vor


Unter dem Begriff „Strompreis-Sicherung“ hat das Bundesumweltministerium einen Vorschlag unterbreitet, die EEG-Umlagenhöhe auf den Strompreis zu begrenzen. Wesentliches Element hierbei ist das Einfrieren der Umlage auf den jetzigen Stand von 5,277 ct. / kWh.

Da die Umlage dazu dient, die Differenz zwischen Verkaufserlösen von EEG-Strom durch die Übertragungsnetzbetreiber an der Börse und den gezahlten Einspeisevergütungen, bzw. Markt- und Managementprämien zu decken, muss im Gegenzug das Fördersystem noch angepasst werden. Der Börsenpreis nämlich ist schwerlich durch die Politik zu beeinflussen, es sei denn der CO2-Zertifikatehandel wird durch Verknappung wiederbelebt.

Geplante Maßnahmen auf der Förder- bzw. Einnahmenseite sind im verlinkten Text der Erklärung von Herrn Altmaier aufgeführt (siehe unten). Diese reichen von einer teilweisen Verschiebung von Zahlungen der Einspeisevergütung für Anlagenbetreiber über eine Anhebung der Mindestzahlung einer EEG-Umlage auch für energieintensive Unternehmen bis zum Wegfall der Privilegierung von Eigenverbrauch.

Die Ideen sind – auch nach Ansicht des Bundesumweltministeriums – nicht geeignet, die konzeptionellen Fehler des EEG auszumerzen, sollen aber dazu führen, dass zumindest eine weitere Diskussion über die Umlagenhöhe die Auseinandersetzung über umfassende Änderungen des EEG nicht beeinträchtigen soll.

Meines Erachtens werden diese Maßnahme aber wieder dazu führen, dass die notwendigen Änderungen des EEG, im Hinblick auf ein neues Marktmodell, verzögert werden und die Akzeptanz in der Politik, Änderungen dieser grundlegenden Art am EEG durchzuführen, wegfallen wird. Durch die Verzögerung der Auszahlungen von Einspeisevergütungen für Neuanlagen ist fraglich, ob die Betreiber der Neuanlagen bereit sind, auf unbestimmte Zeit in Vorfinanzierung zu gehen.

Schließlich sollte man im Auge behalten, dass die zitierten „Kosten der Energiewende“ nicht allein die gestiegene EEG-Umlage ist. Der Minister spricht davon, dass Einzelne (z.B. Betreiber von Anlagen zur Eigenversorgung) sich nicht an den „Kosten der Energiewende“ beteiligen, wenn diese keine EEG-Umlage zahlen. Dass diese aber beispielsweise durch Investitionen in Anlagen zur Herstellung erneuerbarer Energie ebenfalls Kosten haben und damit unmittelbar zur Vermeidung von Energieerzeugung aus „konventioneller Energie“ beitragen, wird dabei übersehen. Weitere, nicht genannte, Kosten der Energiewende sind z.B. zudem:
– Steigende Netzentgelte, trotz strengen Vorgaben der Anreizregulierung
– Steigende KWK-G Umlage aufgrund stärkeren Ausbaus der Kraft-Wärme-Kopplung
– Steigende Anzahl von „Sonderzulagen“ wie Offshore-Anbindungs-Haftungsumlage, Umlage für abschaltbare Lasten, Vorhaltung systemrelevanter Kraftwerke, etc.

Dennoch steht am Ende der Energiewende meines Erachtens eine Zukunft Deutschlands als Industrieland mit den günstigsten und ökologischsten Energieerzeugungs- und versorgungssystem der Welt. Diese Vision ist nur nicht „umsonst “ zu haben und voraussichtlich auch nicht innerhalb der nächsten 10 Jahre.

Weitere Informationen zu den geplanten Maßnahmen im EEG finden Sie hier:

Klicke, um auf Strompreissicherung_20130128.pdf zuzugreifen

Michael Hill
Rechtsanwalt & Mediator (DAA)

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