Die EnWG Novelle sowie die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (wir berichteten) sind inzwischen im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht.
Die EnWG-Novelle ist im BGBl. Nr. 61 aus 2012 vom 27.12.2012 veröffentlicht und damit am
01. Januar 2013 wirksam geworden. Wesentliche Inhalte sind:
– Regelung einer Offshore-Anbindungs-Haftungsumlage
– Regelungen zur Stillegung von Erzeugungsanlagen
– Regelungen zur Vorhaltung „systemrelevanter Kraftwerke“
– Neue Verordnungsermächtigung zu ab- und zuschaltbaren Lasten
– Weitere Vorgaben zur engeren Zusammenarbeit der Netzbetreiber untereinander (inklusive einer Herausgabepflicht von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen)
– Geänderte Vorgaben zur Einführung sog. „Smart Meter“
Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten ist im BGBl. Nr. 63 vom 31.12.2012 aus 2012 veröffentlicht und damit ebenso ab dem 01. Januar 2013 wirksam. Wesentliche Inhalte sind hier:
– Genaue technische Vorgaben zur Vereinbarung sog. abschaltbarer Lasten
– Regelungen zur Präqualifikation von Betreibern abschaltbarer Lasten
– Regeln zur Umlage der Kosten für abschaltbare Lasten
Noch nicht veröffentlicht haben die Netzbetreiber die konkrete Höhe des Aufschlages für abschaltbare Lasten auf die Netzentgelte.
Diese neuen Regelungen betreffen Versorgungsunternehmen und Netzbetreiber jeder Größe ebenso wie Stromverbraucher auf allen Ebenen. Zum Inhalt der jüngsten Änderungen werden wir gemeinsam mit dem Institut für Energiedienstleistungen (www.ifed.de) und der IBE (www.IBE-international.de) Seminare für die operative Umsetzung der Neuerungen anbieten. Hierzu informieren wir auf dieser Seite oder auf den Seiten unserer Veranstaltungspartner.