Energierecht: Verordnung über abschaltbare Lasten vom Bundestag verabschiedet!


Der Bundestag hat am 13.12.2012 spätnachts (23:30 Uhr) eine zentrale Verordnung zur Versorgungssicherheit in Deutschland verabschiedet: Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten.

Inhalt ist die Möglichkeit für die vier Übertragungsnetzbetreiber, deutschlandweit Vertragspartner zu finden, welche auf Anforderung kurzfristig innerhalb von maximal 15 Min. große Verbrauchseinrichtungen abschalten.

Hintergrund der Regelung sind die schwankenden Einspeisungen vor allem aus den erneuerbaren Energien im Netz und der langsame Netzumbau. Die Schwankungen belasten das Netz so stark, dass beispielsweise Regelungen über Regelenergie nicht mehr ausreichen, um diese aufzufangen.

Nach der Verordnung dürfen sich Betreiber von Verbrauchseinrichtungen (sog. Lasten) ab 50 MW Leistung an einem Präqualifikationsverfahren beteiligen, wobei auch mehrere Einrichtungen zu einer einzigen Zusammengefasst werden können. Nach bestandener Präqualifikation können die Anlagenbetreiber sich an einer Ausschreibung beteiligen, worin insgesamt 3.000 MW an Leistung ausgeschrieben werden.

Bei Zuschlag erhalten die Betreiber eine in der Verordnung festgeschriebene Vergütung von 2.500 € / MW / Monat als Leistungspreis und einen Arbeitspreis zwischen 200,00 und 400,00 €/ MWh. Den Arbeitspreis erhalten diese, wenn sie die präqualifizierten Verbrauchseinrichtungen abschalten.

Die Kosten tragen die Netznutzer über einen Aufschlag auf das Netzentgelt (wie beim KWK-Aufschlag). Anders ist hier, dass alle Netznutzer den selben Aufschlag tragen und keine Ausnahme für bspw. große Unternehmen gemacht werden.

Der Aufschlag soll etwa 0,5 ct./kWh betragen, wird aber noch von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht (vss. unter http://www.eeg-kwk.net).

Anbei noch der Link zu den beschlossenen Drucksachen:

Klicke, um auf 1711671.pdf zuzugreifen

(Kurzfristige Änderung an der Förderhöhe)

Klicke, um auf 1711886.pdf zuzugreifen

Rechtsanwalt und Mediator (DAA) Michael Hill

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