Schlagwort: Übergangsregelung
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Verlängerung der Frist zur Umsetzung des „Messkonzepts“ um ein Jahr!
Die Frist zur Umsetzung eines Messkonzepts im EEG (u.a. bei Eigenversorgungssachverhalten) wurde verlängert.
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Umsetzungsfrist 31.12.2020 nach § 104 Abs. 10 und 11 EEG: Nicht immer ein umgesetztes Messkonzept nötig!
Statement: Es gibt Alternativen zur Umsetzung von Messkonzepten zum 31.12.2020!
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Umstellung der Umsatzsteuer bei kleinen Versorgungskunden… Einfacher geht es nicht! …oder doch?
Bundesfinanzministerium versucht Klarheit bei der Abrechnung der Umsatzsteuer bei Energielieferungen zu schaffen.