Schlagwort: Strompreis
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Angepasste Differenzbetragsverordnung beschlossen: Geltung ab 01.10.2023
Mit dem 01.10.2023 gilt eine angepasste Differenzbetragsverordnung, welche einen maximalen Differenzbetrag von 18 ct/kWh (Strom) und 6 ct/kWh (Gas) ab 01.10.2023 vorschreibt.
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Preisbremsen: Antragsportal der Prüfbehörde für atypische Minderverbräuche ist online!!
Seit heute ist uns bekannt, dass das Antragsportal der Prüfbehörde zur Einreichung von Anträgen wegen atypischen Minderverbräuchen bei den Preisbremsen online ist. Über die Antragsvoraussetzungen hatten wir berichtet, möchten aber nochmals auf die Frist zum 30.09.2023 (also in 18 Tagen von heute) hinweisen!! Den Link zum Portal finden sie hier.
