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Energierecht: Neuer gemeinsamer Webauftritt der Übertragungsnetzbetreiber


Seit 17.02.2014 haben die Übertragungsnetzbetreiber einen neuen gemeinsamen Webauftritt:

www.netztransparenz.de löste die Seite http://www.eeg-kwk.net ab.

Leider sind nicht alle gemeinsamen Veröffentlichungspflichten auf dieser Seite zusammengeführt, denn immer noch gibt es die Seiten http://www.regelleistung.net und http://www.netzentwicklungsplan.de, dennoch hat die neue Seite im Vergleich zum alten Auftritt an Übersicht gewonnen:

– Pressemitteilungen werden sofort gebündelt auf der ersten Seite angezeigt und nicht nur wie bisher bei den jeweiligen Rechtsthemen.

– „Allgemeines“ steht vornean und führt beispielsweise die Rolle der PG HoBA (Projektgruppe Horizontaler Belastungs-Ausgleich) sowie generelle Strukturdaten auf.

– Die einzelnen Umlagen und Wälzungen werden strukturiert neu dargestellt (EEG, KWK-G, Offshore-Haftungsumlage, § 18 AblaV-Umlage, § 19 Abs. 2 Umlage).

Die „alte“ Adresse http://www.eeg-kwk.net leitet bei deren Eingabe direkt auf die neuen Seiten um, es muss also beispielsweise bei den Interneteinstellungen nichts unternommen werden.

Michael Hill
Partner

Energierecht: EnWG-Novelle und Verordnung zu abschaltbaren Lasten veröffentlicht und wirksam


Die EnWG Novelle sowie die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (wir berichteten) sind inzwischen im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht.

Die EnWG-Novelle ist im BGBl. Nr. 61 aus 2012 vom 27.12.2012 veröffentlicht und damit am
01. Januar 2013 wirksam geworden. Wesentliche Inhalte sind:
– Regelung einer Offshore-Anbindungs-Haftungsumlage
– Regelungen zur Stillegung von Erzeugungsanlagen
– Regelungen zur Vorhaltung „systemrelevanter Kraftwerke“
– Neue Verordnungsermächtigung zu ab- und zuschaltbaren Lasten
– Weitere Vorgaben zur engeren Zusammenarbeit der Netzbetreiber untereinander (inklusive einer Herausgabepflicht von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen)
– Geänderte Vorgaben zur Einführung sog. „Smart Meter“

Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten ist im BGBl. Nr. 63 vom 31.12.2012 aus 2012 veröffentlicht und damit ebenso ab dem 01. Januar 2013 wirksam. Wesentliche Inhalte sind hier:
– Genaue technische Vorgaben zur Vereinbarung sog. abschaltbarer Lasten
– Regelungen zur Präqualifikation von Betreibern abschaltbarer Lasten
– Regeln zur Umlage der Kosten für abschaltbare Lasten

Noch nicht veröffentlicht haben die Netzbetreiber die konkrete Höhe des Aufschlages für abschaltbare Lasten auf die Netzentgelte.

Diese neuen Regelungen betreffen Versorgungsunternehmen und Netzbetreiber jeder Größe ebenso wie Stromverbraucher auf allen Ebenen. Zum Inhalt der jüngsten Änderungen werden wir gemeinsam mit dem Institut für Energiedienstleistungen (www.ifed.de) und der IBE (www.IBE-international.de) Seminare für die operative Umsetzung der Neuerungen anbieten. Hierzu informieren wir auf dieser Seite oder auf den Seiten unserer Veranstaltungspartner.