Schlagwort: KWK-Anlage
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BFH klärt: Stromsteuerfreiheit für Netzumwälzpumpen im Fernwärmenetzen
BFH äußert sich zur Stromsteuerfreiheit von Netzumwälzpumpen und KWK-Anlagen in Fernwärmenetzen
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Die Zeit drängt: Stromsteuerbefreiung und Versorgeranzeige!
Jetzt schnell: Am 31.12.2019 endet die Frist zur Antragstellung wegen Stromsteuerbefreiung kleiner (Bestands-)Anlagen! Wichtig: An die Versorgeranzeige denken!
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Wichtige Frist: Stromsteuerbefreiung muss bis zum 31.12.2019 gesondert beantragt werden
Bis zum 31.12.2019 haben alle Anlagenbetreiber von größeren EEG- und KWK-Anlagen eine Einzelerlaubnis zu beantragen. Die Formulare hierfür sind nun online.