Schlagwort: Gaspreisbremse
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Frist für Arbeitsplatz-Abschlussberichte zur Preisbremse: Was Unternehmen wissen müssen
Bis zum 31.12.2025 sind nochmals Berichte derjenigen Unternehmen fällig, welche im Rahmen der Preisbremsen mehr als 2 Mio. € erhalten haben. Was zu tun ist, beschreibt der Artikel.
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Angepasste Differenzbetragsverordnung beschlossen: Geltung ab 01.10.2023
Mit dem 01.10.2023 gilt eine angepasste Differenzbetragsverordnung, welche einen maximalen Differenzbetrag von 18 ct/kWh (Strom) und 6 ct/kWh (Gas) ab 01.10.2023 vorschreibt.
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Fehlanreize durch Preisbremsen? – Im Extremfall zahlen insbes. Unternehmen nichts für deren verbrauchtes Gas
Die Preisbremse-Zahlungen können sogar dazu führen, dass Kunden gar nichts mehr für deren (insbesondere) Gasverbrauch zahlen müssen. Daher liegt im schlimmsten Fall nicht nur eine „Bremse“ vor, sondern ggf. eine steuerfinanzierte Industriesubvention vor.