Schlagwort: Befreiung
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FRIST 28.02.2025 – Umlagen-Erstattung für Wärmepumpen
Northeim, 27.02.2025: Noch bis zum 28. Februar 2025 können Betreiber von Wärmepumpen, die über einen eigenen Zählpunkt an das Stromnetz angeschlossen sind, die Rückerstattung der KWK-Umlage und der Offshore-Netzumlage bei ihrem Stromversorger beantragen. Höhe der Rückerstattung und Beispielrechnung Für das Jahr 2024 beträgt die Rückerstattung 1,108 Cent pro Kilowattstunde (brutto).…
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Die Zeit drängt: Stromsteuerbefreiung und Versorgeranzeige!
Jetzt schnell: Am 31.12.2019 endet die Frist zur Antragstellung wegen Stromsteuerbefreiung kleiner (Bestands-)Anlagen! Wichtig: An die Versorgeranzeige denken!
