Kategorie: Steuerrecht
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Gastbeitrag: Ausnahmeregelung für „Unternehmen in Schwierigkeiten“
COVID19-Regelung: „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach EU-Beihilferecht erhalten doch Steuerermäßigungen, wenn diese zwischen 01.01.2020 und 30.06.2021 in Schwierigkeiten geraten sind.,
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Umstellung der Umsatzsteuer bei kleinen Versorgungskunden… Einfacher geht es nicht! …oder doch?
Bundesfinanzministerium versucht Klarheit bei der Abrechnung der Umsatzsteuer bei Energielieferungen zu schaffen.
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Kanzlei macht Vorschläge zum Umgang mit Meldepflichten hinsichtlich EEG-Umlage in der "Corona-Krise"
Die Kanzlei bietet Lösungen zu den Corona Herausforderungen bei Unternehmen, die aktuell Meldepflichten aus dem EEG unterfallen („Eigenversorgung“ mit Drittbelieferung).