Kategorie: Allgemein
-

Angepasste Differenzbetragsverordnung beschlossen: Geltung ab 01.10.2023
Mit dem 01.10.2023 gilt eine angepasste Differenzbetragsverordnung, welche einen maximalen Differenzbetrag von 18 ct/kWh (Strom) und 6 ct/kWh (Gas) ab 01.10.2023 vorschreibt.
-

Fehlanreize durch Preisbremsen? – Im Extremfall zahlen insbes. Unternehmen nichts für deren verbrauchtes Gas
Die Preisbremse-Zahlungen können sogar dazu führen, dass Kunden gar nichts mehr für deren (insbesondere) Gasverbrauch zahlen müssen. Daher liegt im schlimmsten Fall nicht nur eine „Bremse“ vor, sondern ggf. eine steuerfinanzierte Industriesubvention vor.
-

Preisbremsen: Antragsportal der Prüfbehörde für atypische Minderverbräuche ist online!!
Seit heute ist uns bekannt, dass das Antragsportal der Prüfbehörde zur Einreichung von Anträgen wegen atypischen Minderverbräuchen bei den Preisbremsen online ist. Über die Antragsvoraussetzungen hatten wir berichtet, möchten aber nochmals auf die Frist zum 30.09.2023 (also in 18 Tagen von heute) hinweisen!! Den Link zum Portal finden sie hier.