Energierecht: Entlastung für Industrie von den Kosten des Emissionshandels wieder möglich


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat eine neue Richtlinie erlassen, nach welcher Industrieunternehmen unter gewissen Voraussetzungen Beihilfen beantragen können, um eine Entlastung von den Kosten des europäischen Emissionshandels zu erreichen.

Die Beihilfe kann für die Jahre 2013 bis 2020 beantragt werden, nachdem die EU-Kommission diese Beihilfe genehmigt hatte.

Mehr hierzu finden Sie in der Pressemitteilung des BMWi (hier) und in der Richtlinie selbst (hier).

Michael Hill
Partner

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