Bundestag beschließt vss. (nur) Entfall der Gasspeicherumlage am 06.11.2025


Ingolstadt, 06.11.2025: Entgegen der bis 05.11.2025 Mittags geltenden Ankündigung, dass am heutigen 06.11.2025 der Bundestag über eine umfassende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes in zweiter und dritter Lesung entscheidet, wird heute wohl (nur) der Entfall der Gasspeicherumlage beschlossen und noch formelle Änderungen am Kohleverstromungsgesetz.

Seit Juli 2025 befindet sich ein umfassender Referenten-, dann Regierungsentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Umlauf. Dieser wurde als BT Drucksache 21/1497 am 26.09.2025 in erster Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen und dort dann auch in einer Expertenanhörung behandelt. Dieser Entwurf, insgesamt 208 Seiten lang, enthielt u.a. erste Vorgaben zum sog. „Energy Sharing“, Einführung digitaler Netzanmeldungsprozesse, Änderungen am Messstellenbetriebsgesetz und auch Änderungen im Verbraucherschutz (bspw. bei Sperrungen). Dieser Vorgang wurde nun kurzfristig abgesetzt, siehe Tagesordnung des Bundestages vom heutigen Tag.

Wichtig ist aber, dass zumindest das Gesetz zur „Abschaffung“ der Gasspeicherumlage zum 01.01.2026, als Änderung zum EnWG heute beschlossen wird. Darin ist dargelegt, dass die Umlage ab 01. Januar 2026 durch die Bundesrepublik Deutschland, also aus Steuermitteln finanziert wird und nicht mehr über die Energieentnahme (neuer § 37f EnWG-E). Gaslieferanten sind in deren Gasrechnungen ab 2026 verpflichtet, die Kunden darauf hinzuweisen, dass die Umlage nun aus Steuermitteln beglichen wird (vielmehr dass diese nun durch den Bund getragen wird) und auf die „Abschaffung“ hinzuweisen. Auch muss hingewiesen werden, um welchen Betrag sich die Gasrechnung durch den Wegfall mindert. In Notfällen kann per Rechtsverordnung aber auch künftig wieder eine „Belastung der Bilanzkreisverantwortlichen“ eingeführt werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit zwingend erforderlich scheint.

Persönliche Einschätzung

Es ist schade und schmerzlich zu sehen, dass eine Gesetzesinitiative, die bereits seit Juli 2025 (eigentlich fast inhaltsgleich bereits seit Ampel-Koalitionszeiten) in der Abstimmung ist, nicht zeitnah vor 2026 beschlossen werden kann. Die (Energie-)Wirtschaft braucht hier Rechtsklarheit, was ab 2026 gelten soll. Einige Kernfragen werden weiter „geschoben“ und einzig die „werbewirksame“ sogenannte „Abschaffung“ der Gasspeicherumlage wird noch durchgedrückt. Da hier lediglich die Verschiebung in die Steuer geschieht und damit der Steuerzahler die Umlage weiter zahlt, kann m.E. nicht von „Abschaffung“ gesprochen werden.

Schließlich ist zu beachten, dass die gesetzlich geforderten Mindestfüllstände der Gasspeicher (80% zum 01.11. nach § 35a EnWG) aktuell nicht erreicht werden (Stand 04.11.: 75,31 %) und zudem die USA und Katar mit einem Lieferstopp von LNG Gas, wenn die EU deren Nachhaltigkeitsregelungen und vor allem das Lieferkettengesetz nicht anpassen. Ob die Einigung von gestern hier ausreicht, werden wir sehen. Ob daher die „Abschaffung“ der Gasspeicherumlage von Dauer ist, bleibt abzuwarten.

Schließlich hoffe ich noch auf den „Herbst der Reformen“, vor allem wegen der überfälligen, mehrfach angekündigten, bereits im Herbst 2024 endabgestimmten und von Schwarz-Rot wieder aufgenommenen Änderungen der Strom- und Energiesteuer, der im Koalitionsvertrag angekündigten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“), der angekündigten Änderungen des KWKG und damit der Förderung über das Jahr 2026 hinaus, der AVBFernwärmeV für Planungssicherheit im Wärmemarkt, die versprochenen Änderungen am Energiedienstleistungs- und am Effizienzgesetz zur Anhebung von Energiemengen und damit verbundenen Auditpflichten sowie der Änderung im UWG zur Öko-Kennzeichnung von Energieprodukten... Schließlich muss alsbald der „Claw-back-Mechanismus“ bei der EEG-Förderung aus den EU Forderungen umgesetzt werden.

Entweder wird das ein heißer Spätherbst oder „heiße Luft“. Ich hoffe Ersteres ist der Fall, denn so haben die Unternehmen hoffentlich bald Planungssicherheit. Schließlich bleiben der Koalition nur noch dreieinhalb Jahre für Reformen und Änderungen…

Michael Hill
Partner

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