Northeim, 26.09.2025
Die Bundesnetzagentur hat am 24. September 2025 im Rahmen der Entwicklung einer neuen allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS) ein neues Diskussionspapier für Industrie- und Gewerbekunden vorgelegt, das die Weichen für die Zukunft der Netzentgelte stellt. Im Zentrum steht eine Abkehr vom klassischen Bandlastprivileg: Bisher konnten Unternehmen mit gleichmäßig hohem Stromverbrauch von höheren Entgeltreduzierungen profitieren. Künftig reicht „bloße Bandlast“ nicht mehr aus. Der Grund: Ein zunehmend volatiles Energiesystem mit mehr erneuerbaren Energien und Netzauslastungsspitzen verlangt aktive Mitwirkung – nicht passive Rabatte.
Zukunft für industrielle Großabnehmer: Chancen und Pflichten
Industrielle Großverbraucher bleiben nach den Ausführungen der BNetzA zentrale Adressaten für Entlastungen. Doch der Zugang wird neu definiert:
- Höhere Schwellenwerte für ein zukünftiges Bandlastprivileg sind denkbar, damit nur die wirklich großen industriellen Abnehmer profitieren.
- Flexibilität als Währung: Wer Lasten verschieben oder reduzieren kann, soll künftig belohnt werden.
- Proportionaler Vorteil: Je stärker und systemdienlicher die Flexibilitätsleistung, desto höher soll die Entgeltreduktion ausfallen.
Das Ende des Bandlastprivilegs: Übergang statt Bruch
Klar ist jedoch, dass die Bandlastregelung mittelfristig abgeschafft oder transformiert werden soll. Entscheidende Aspekte sind hierbei:
- Übergangsfristen sollen Planungssicherheit bieten.
- Referenzlasten könnten als Basis dienen, von der Abweichungen gemessen werden.
- Flexibilitätspflicht statt Konstanz: statt Bandlast soll künftig die Fähigkeit zählen, dynamisch zu reagieren.
Struktur künftiger Netzentgeltreduzierungen: Mögliche neue Spielregeln
- Rabatt nur gegen Gegenleistung – die BNetzA stellt klar, dass das EU-Recht aktive und insbesondere systemdienliche Beiträge des Begünstigten zur Netzstabilität fordert.
- Gezielte Entgeltkomponenten – eine Reduktion könnte auch an die die Überschreitung vereinbarter Kapazitäten geknüpft werden, soweit Begünstigte hierdurch von niedrigen Marktpreisen profitieren.
- Koexistenz mit dynamischen Netzentgelten – die BNetzA schließt auch ein statisches Referenzmodell nicht aus, in dem über Zuschläge/Abschläge Flexibilitäten Berücksichtigung finden könnten.
- Steigende Anforderungen über die Zeit – der aktuelle Vorschlag sieht eine schrittweise Veränderung mit anfangs niedrigen, später deutlich höheren Flexibilitätsquoten vor.
- Messbare Nachweise – zur Erreichung der Ziele sollen hierbei einfache, aber verlässliche Kontrollmechanismen verpflichtend werden.
Was Entscheider jetzt „im Hinterkopf haben“ müssen
- Die passive Rabatt-Ära ist – bald – vorbei: Wer zukünftig Entlastungen in Anspruch nehmen will, wird voraussichtlich aktiv Flexibilität einbringen müssen.
- Investitionen in Flexibilität lohnen sich: Speicher, Lastmanagement, Prozessoptimierung und smarte Steuerungssysteme sollen zur Voraussetzung werden.
- Frühzeitige Anpassung entscheidet: Mit einer guten Vorbereitung und frühzeitigen Umstrukturierung können Unternehmen Übergangsfristen nutzen und Wettbewerbsvorteile sichern.
- Strategische Weichenstellung nötig: Um die zukünftigen Anforderungen bewältigen zu können, müssen Energieeinkauf, Produktionsplanung und Netzdienstleistungen enger verzahnt werden.
Fazit: Flexibilität wird zum Wettbewerbsfaktor
Für industrielle Großabnehmer ist klar, dass das Bandlastprivileg auf Dauer keine Zukunft mehr hat – auch wenn es mittelfristig eventuell noch erhalten bleibt. Künftig zählen Flexibilität, Systemdienlichkeit und Nachweisbarkeit, so dass sich Unternehmen frühzeitig auf diese Logik einstellen sollten. Eine frühzeitige Anpassung der eigenen Prozesse und Strategie kann nicht nur Netzentgeltvorteile sichern, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit in einem zunehmend dynamischen Energiesystem.
Gern unterstützt ensight Sie auf dem Weg und bei Sicherung zukünftiger Netzentgeltreduzierungen sowie bei allen energierechtlichen und -steuerlichen Fragen!
Karsten Ahrens
Partner

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