Nordhausen, 10.12.2024: Die Generalzolldirektion („GZD“) hat ein Schreiben veröffentlicht, mit dem einige Neuerungen ab 1.1.2025 bekannt gemacht werden.
Es wird nochmals auf die Absenkung der Meldeschwelle im Rahmen der EnSTransV auf 100.000 EUR pro Begünstigung hingewiesen, die erstmalig bei den Meldungen bis zum 30.06.2025 (betreffend die Begünstigungen im Jahr 2024) zu berücksichtigen ist.
Im Wesentlichen: Änderungen bei der Nachweisführung zum „Unternehmen in Schwierigkeiten“
Als weiteres entfällt die Vorlagepflicht des Formulars 1139 (Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen), solange die Entlastungssumme jährliche 10.000 EUR pro Entlastungsnorm nicht überschritten wird. Den Hauptzollämtern steht es aber offen, hier ggf. nachzufordern.
Als dritter Punkt wird auf eine (erneute) Anpassung im Bereich der Nachweisführung in Zusammenhang mit dem Status als Unternehmen in Schwierigkeiten hingewiesen.
Das Formular 1139 wird um Eingabefelder für die Kennzahlen aus der Bilanz/GuV erweitert. Somit muss zukünftig der Verschuldungsgrad sowie das EBITDA-basierte Zinsdeckungsverhältnis genannt werden.
Weiterhin wird ab 1.1.2025 nun auch die Patronatserklärung oder Absichtserklärung als wirksames Mittel, um einen zunächst festzustellenden Status als Unternehmen in Schwierigkeiten als unbeachtlich zu bewerten, gestrichen . Zur Begründung wird auf ein Monitoringverfahren der EU-Kommission verwiesen, in dem diese festgestellt hat, dass eine Patronatserklärung nicht zwangsläufig eine tatsächliche Erhöhung der Eigenmittel bzw. eine Verringerung der Schulden bedeutet.
Empfehlung an Unternehmen
Sofern der Weg der Patronatserklärung in der Vergangenheit genutzt wurde, um den Status „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zu „beseitigen“, muss hier dringend darauf hingewirkt werden, dass ggf. im Rahmen der Jahresabschlusserstellung auf den 31.12.2024 entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.
Kathrin Neumeyer
Steuerberaterin und Partner

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