Haushalt 2024 – was soll kommen im Energiebereich


München, 13.12.2023: Heute hat die Ampel-Koalition auf Ebene des Bundeskanzlers, des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Wirtschaft und Klima den „gordischen Knoten“ zur Finanzierung des Bundeshaushaltes 2024 trotz beibehalten der Schuldenbremse gelöst. Berichte findet man bspw. hier. Was das nun – bisher erkennbar – in der Energiewirtschaft bedeutet, lesen Sie im Folgenden:

Wirtschaftlich positives

Die Bundesregierung hat sich entschieden, die angekündigte Reduktion der Stromsteuer für die Jahre 2024 und 2025 für Unternehmen des produzierenden Gewerbes um 20 €/MWh auf 0,5 €/MWh, beizubehalten. Der Spitzenausgleich in der Stromsteuer UND Energiesteuer entfällt dahingegen.

Das Wachstumschancengesetz soll weiter vorangetrieben werden, worin auch Förderungen von „Klimaschutz-Investitionen“ vorgeschlagen sind. Hier sollen insbesondere Energieeffizienzmaßnahmen gefördert werden.

Die Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt bleibt weiterhin bestehen.

UPDATE 14.12.2023: Auch die Verlängerung der Strompreiskompensation soll beibehalten werden (gilt für energieintensive Industrie, siehe hier).

UPDATE 14.12.2023: Auch die Förderung des Umbaus von Heizungsanlagen oder Gebäudesanierungen aufgrund des GEG (landläufig „Heizungsgesetz“ genannt) soll wie geplant kommen.

(Eher) Energiewirtschaftlich nachteiliges

Es wird berichtet, dass die Zahlung der Bundesregierung an die Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von 5,5 Mrd. € nicht mehr erfolgen wird. Damit werden die Netzentgelte für Strom vss. bereits im Jahr 2024 nochmals erhöht werden.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Kosten für CO2 Zertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sollen von heute 30 €/Tonne auf 45 €/Tonne CO2 heraufgesetzt werden, was die Preise für Erdgasbezug weiter ansteigen lassen wird.

Die Umweltprämie für E-Fahrzeuge für Privatpersonen soll früher enden, als bisher geplant (bisher war Ende 2024 vorgesehen). Bis wann es die Förderung noch geben soll, ist unklar.

Schließlich ist eine „Kürzung der Solarförderung“ vorgesehen. Was sich hierunter genau verbirgt, ist bislang unklar.

Klimaschädliche Förderungen“ sollen beendet werden. Was dies bedeutet, ist unklar.

Bereits zuvor war kommuniziert worden, dass die Preisbremse nicht mehr verlängert wird. Dies war heute nicht Teil der Kommunikation, aber eine Aufhebung der Verordnung zur Preisbremseverlängerung ist weiterhin zu erwarten (siehe unseren Bericht hier).

Michael Hill
Geschäftsführender Partner

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