Stromsteuersenkung von Bundesregierung geplant


München, 09.11.2023

Am heutigen Donnerstag haben verschiedene Medien über die Pläne der Bundesregierung berichtet, die Stromsteuer für Unternehmen deutlich zu senken. Geplant ist demzufolge, über eine Ausweitung der Entlastung nach § 9b StromStG eine Senkung der Stromsteuer für Unternehmen auf den Mindeststeuersatz gem. EU-Energiesteuerrichtlinie zu erreichen. Über eine Verlängerung des Spitzenausgleichs muss mit einer solchen Regelung dann auch nicht mehr nachgedacht werden. Vielmehr kommen mit einer Ausweitung des möglichen Entlastungsvolumen im Rahmen des § 9b Strom dann auch die Unternehmen in den Genuss der gesamten Entlastung, die bisher keinen Spitzenausgleich erhalten haben. Wir informieren hier über die weitere Entwicklung.

Kathrin Neumeyer
Partner
Steuerberaterin

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