Solarpflicht, was ist das?


Solaranlagen – ein Eckpfeiler der Energiewende

Solaranlagen liegen voll im Trend, schließlich haben sie für die Betreiber wirtschaftliche Vorteile und leisten einen erheblichen Beitrag für die Energiewende von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren, CO2-neutralen Energien.

Der Aufwärtstrend ist auch in Zahlen belegbar, z. B. waren laut einer Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes vom 20. Juni 2023 im März 2023 auf Dächern und Grundstücken in Deutschland gut 2,6 Mio. Photovoltaikanlagen installiert, mit einer Gesamtnennleistung von 70600 MW. Das bedeutet eine Steigerung bei der Anzahl der Solaranlagen gegenüber dem Vormonat um 16%, bei der Leistung sogar um 21% (Vormonat: 58500 MW).
[https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2023/PD23_25_p002.html]

Der Ausbau der Solarenergie ist auch politisch gewollt. Auf S. 58 im Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) ist dazu folgendes Ziel formuliert: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“

Auch die Europäische Union stößt mit der VERORDNUNG (EU) 2022/2577 DES RATES vom 22. Dezember 2022 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in diese Richtung.

Regulierungen für Installation und Betrieb

Dabei sollte nicht übersehen werden, dass es nicht nur bei politischen Absichtserklärungen geblieben ist, sondern einige Bundesländer bereits städtebauliche Verpflichtungen zur Installation von Solaranlagen auf Dächern eingeführt haben (sog. „Solarpflicht“).

Zum Beispiel Bayern: Gem. Art. 44a der bayrischen Bauordnung (eingefügt mit dem am 1. Jan. 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften) gibt es nun eine Photovoltaikpflicht für staatliche Gebäude und Nichtwohngebäude sowie eine Sollvorschrift für Wohngebäude:

Konkret müssen Eigentümer von Nichtwohngebäuden für gewerbliche oder industrielle Nutzung, deren Antrag auf Baugenehmigung ab 1. März 2023 eingegangen ist, sicherstellen, dass “… Anlagen in angemessener Auslegung zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf den hierfür geeigneten Dachflächen errichtet und betrieben werden.“ Seit dem 1. Juli 2023 gilt diese Verpflichtung grundsätzlich für alle Nichtwohngebäude, ab 1. Jan. 2025 dann auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut.

Eigentümer von Wohngebäuden „sollen“ ab 1. Jan. 2025 Solaranlagen installieren und betreiben.

Die Pflichten nach dieser Vorschrift können übrigens auch durch den Einbau von Solarthermieanlagen erfüllt werden. Das Gesetz enthält zudem eine Reihe von Ausnahmen, Definitionen und Auslegungsregeln, so dass jedes Vorhaben im Einzelfall einer genaueren Betrachtung im Hinblick auf die Erfüllung der Solarpflicht bedarf.

In den letzten Jahren haben mehre Bundesländer Solarpflichten bei Neubauten oder Dachsanierungen beschlossen, deren Regelungen sich teilweise ähneln, teilweise unterscheiden, z. B. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, Rheinland-Pfalz, Hessen…

Eine einheitliche bundesweite Regulierung einer Solarpflicht ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar.

Hier alle Details der Regulierungen für alle Bundeländer aufzuführen, würde den Rahmen des Formats sprengen. Wenn Sie bauliche Vorhaben planen, sollten Sie aber grundsätzlich, egal in welchem Bundesland Sie Ihre baulichen Vorhaben verwirklichen wollen, das Thema Solarpflicht mit auf dem Radar haben. Allein schon, um teure Umplanungen und/oder zeitkritische Nachverhandlungen mit Behörden zu vermeiden. Wenn Sie dazu Fragen haben oder Unterstützung brauchen, können Sie sich gern an uns wenden.

Gerold Hübner

Rechtsanwalt

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