Schlagwort-Archive: Kosten

Verordnungen zum BEHG beschlossen. Gaspreisbelastung beträgt 2020 hiernach 0,455112 ct/kWh für Letztverbraucher


München, 06.12.2020: Das Bundeskabinett hat am 02.12.2020 die endgültige Fassung der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022) und der Durchführungsverordnung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHV) zum Brennstoffhandelsgesetz (BEHG) beschlossen. Derzeit sind zwar nur „inoffizielle Lesefassungen“ der Verordnungen verfügbar, diese werden aber alsbald im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind daraufhin wirksam.

Die finalen Fassungen entsprechen in vielen Teilen den bisherigen Entwürfen. Vor allem bei der Frage, wie hoch nun ab dem 01.01.2021 der Aufschlag für Zertifikatskosten aus dem Brennstoffhandel auch auf Erdgas sein wird, ist nun Klarheit gegeben. Nach der Berechnungsformel im Anhang 1 zur EBeV ergibt sich folgende Berechnung:

Weiterlesen

Neues KWKG 2017 beschlossen und EEG-Eigenstromregelungen angepasst


Das „Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und Eigenversorgung“ ist am 15.12.2016 durch den Bundestag beschlossen worden. Dieses Gesetz wird noch in 2016 verkündet und gilt sodann größtenteils ab 2017, weist aber auch teilweise – tiefgreifende – rückwirkende Bestimmungen auf. Im Folgenden werden diese Bestimmungen mit Bezug auf den Strompreis genauer analysiert und dargestellt (eine Darstellung bzgl. z.B. Ausschreibungsvoraussetzungen für KWK-Anlagen folgt bei Erlass der Ausschreibungsverordnung):

Weiterlesen

Energierecht: Rösler und Altmaier einigen sich auf „Strompreisbremse“


Die Bundesminister Rösler (BMWI) und Altmaier (BMU) haben sich auf eine „Strompreisbremse“, vielmehr eine Begrenzung der EEG-Umlage geeinigt. Die Umlage soll im Jahr 2014 auf den Wert dieses Jahres eingefroren werden (5,277 ct/kWh). Da die Umlage aber die Kosten abdeckt, die bei den Netzbetreibern als Differenz zwischen Vermarktungserlös des eingespeisten Stroms an der Börse und der Einspeisevergütung bleiben, müssen auch Anpassung auf Förderseite geschehen. Die Minister schlagen folgendes vor:

Für  EEG-Anlagen mit Inbetriebnahmedatum ab 01.08.2013 gilt:

– Diese erhalten die ersten fünf Monate lediglich den (geringen) Marktwert des Stroms

– Ab dem sechsten Monat wird die Einspeisevergütung in reduzierter Höhe für Onshore Windkraftanlagen (8ct./kWh) gezahlt. Repowering- und Systemdienstleistungsbonus werden gestrichen. Alle übrigen Einspeisevergütungen für Anlagen – außer Photovoltaik – werden um 4 Prozent gekürzt.

– Die Anlagen müssen den Strom künftig direkt vermarkten, soweit diese größer als 150 kW sind. Eine Managementprämie wird nicht mehr gezahlt.

– Sollten Anlagen mit Inbetriebnahme nach 01.08.2013 abgeregelt werden müssen, bleibt es bei den bisherigen Regelungen des EEG zum Einspeisemanagement.

Bei Bestandsanlagen und Anlagen, die vor dem 01.08.2013 in Betrieb genommen werden gilt:

– Alle Vergütungen werden für das Jahr 2014 (befristet für ein Jahr) einmalig um 1,5 Prozent gekürzt.

– Die Anlagen können weiterhin zwischen Einspeisevergütung und Direktvermarktung wählen.

– Der Gülle Bonus für Biomasseanlagen, die zwischen 2004 und 2008 in Betrieb gegangen sind, wird gestrichen.

Weitere Maßnahmen:

– Eigenerzeugung und Selbstverbrauch bei Anlagen mit mehr als 2 MW aus EEG-Anlagen wird künftig mit einer Mindestumlage belegt (KWK-Anlagen sind nicht betroffen).

–  Die Mindestumlage für Stromintensive Unternehmen wird erhöht.

– Das Privileg der besonderen Ausgleichsregelng steht zukünftig nur noch Branchen zu, die „im intensiven internationalen Wettbewerb stehen“.

 

Dieser Vorschlag muss nun noch dem Bundeskabinett, dem Bundestag und vor allem dem rot-grün geführten Bundesrat vorgelegt werden. Es bleibt daher abzuwarten, ob diese Vorschläge nunmehr umgesetzt werden.

Daneben soll immer noch eine Anpassung des Systems der Förderung der erneuerbaren Energien erfolgen.

Hier der Link zur Meldung des BMU: http://www.bmu.de/themen/klima-energie/energiewende/vorschlag-zur-eeg-reform/

Michael Hill
Rechtsanwalt & Mediator (DAA)
Partner