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Neues BAFA-Merkblatt „Strommengenabgrenzung“ will Sicherheit ins Thema „Messen und Schätzen“ bringen.


Das BAFA hat nunmehr kurzfristig ein Merkblatt zur Abgrenzung von Strommengen bei der Mengenmeldung im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung verfasst und veröffentlicht. Da dieses auch bei der Auslegung zur Abgrenzung von Eigenversorgungsmengen im Sinne der Eigenversorgungsregelungen Relevanz haben dürfte, verweisen wir hier gerne auf einen Beitrag unserer Kooperationskanzlei MWP, dort Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Karsten Ahrens, zu dem Merkblatt.

Denken Sie daran, dass zum 31.05. diesen Jahres die Meldung für Eigenversorgungsmengen mitsamt Drittbezug beim zuständigen Übertragungsnetzbetreiber erfolgen muss!

Michael Hill
Partner

EU-Kommission vertagt Entscheidung zum neuen KWKG 2016!


Die EU-Kommission hat die Entscheidung zur EU-Genehmigung des neuen KWKG 2016 verschoben. Damit können weiter keine Zulassungsbescheide für Anlagen mit Beginn Dauerbetrieb ab 01.01.2016 durch die BAFA ausgestellt werden. Das Gesetz sieht in § 35 Abs. 12 KWKG 2016 vor, dass bis zur Genehmigung der Kommission keine Zulassungen erteilt werden dürfen (übrigens auch nicht für die Bestandsanlagenförderung).

Doch die Rückmeldung lässt noch viel mehr bangen: Die Kommission verlangt derzeit wohl sogar Änderung am bestehenden Gesetz!

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BAFA gibt Hinweise zum Umgang mit dem neuen KWKG 2016


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat einige wichtige Hinweise für den Umgang mit dem KWKG 2016 erlassen. Die Hinweise finden Sie hier auf den Seiten der BAFA.

Zwar werden die wesentlichen Problemfelder der Anlagenbetriber und Netzbetreiber nicht explizit angesprochen (wir berichteten, hier, hier und hier), es ergeben sich aber für viele offenen Fragen Antworten.

Michael Hill
Partner