Schlagwort-Archive: 0.25%-Regelung

Neue Entwicklungen bei der Privatnutzung von Firmen-E-Fahrzeugen- ggfs. nur noch 0,25%!


Seit 2019 ist die Privatnutzung für Elektrofahrzeuge und Plug-In Hybride (unter gewissen Voraussetzungen) auf 0,5% des Bruttolistenpreises reduziert. Jetzt sind weitere Änderungen beschlossen worden. Für reine Elektrofahrzeuge kann der Satz sogar auf 0,25% sinken.  Der Beitrag soll einen kurzen Überblick über die gerade beschlossenen Änderungen geben.

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Aktuelles zur Dienstwagenbesteuerung von E-Mobilen


Die auf 0,5% des Bruttolistenpreises reduzierte Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge und Plug-In Hybride (unter gewissen Voraussetzungen) stellt ein Fördermittel der E-Mobilität dar. Die Regierung beabsichtigt, die Förderung zu verlängern und hat zudem im Klimapaket weitere Ideen kommuniziert. Der Beitrag soll einen kurzen Überblick über die geplanten und zu erwartenden Änderungen geben.

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