Energierecht: § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV europarechtswidrig? OLG legt die Frage dem EuGH vor.


Das OLG Düsseldorf hat die Frage der Europarechtskonformität der Netzentgeltbefreiung für große Industrieunternehmen (§ 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV) der europäischen Kommission vorgelegt. Wenn die Kommission von einer Rechtswidrigkeit ausgeht, dann müssen voraussichtlich viele Millionen Euro an Netzentgelten von der deutschen Industrie zurück verlangt werden. Man darf gespannt sein:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20120906_Befreiung_Netzentgelte/index.php

Rechtsanwalt und Mediator (DAA) Michael Hill

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s